Blog Teil 2
Da der Blog mit über 40 Beiträgen etwas unübersichtlich geworden ist, wurde eine neue Seite eingerichtet.
Da mir zwischenzeitlich die Homepage abgestürzt war, kann ich erst jetzt Mitte September 2020 mit Beiträgen fortfahren.
2021-01-12
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich möchte Ihnen heute mal einen Brief schreiben, den sicherlich weder Sie noch sonst jemand nicht lesen werden, aber ich fühle mich dann besser.
Der Presse habe ich entnommen, dass Sie gesagt haben sollen, dass die Kündigung des Twitter-Kontos des Herrn T. durch Twitter ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit sei. Ich glaube nicht, dass Sie das so gesagt haben, sondern Ihnen die Aussage in den Mund gelegt wurde. Wenn ich mich irre, bitte ich Sie, doch mal im Grundgesetz nachzuschlagen. Mit den entsprechenden Einschränkungen wird die Meinungsfreiheit geschützt, nicht aber das Recht auf Twitter. Der amerikanische Präsident hat vielfältige Möglichkeiten, seine Meinung zu äußern, da ist ein Twitterverbot gewiss keine Hürde.
Abgesehen davon kann man sicherlich diskutieren, ob Herr T. die Meinungsfreiheit gebeugt, wenn nicht missbraucht hat. Er argumentiert jetzt, dass er das so nicht gemeint hat. In der Kommunikation gelten die Regeln, dass es nur bedingt darauf ankommt, wie man etwas gemeint hat, sondern wie die Nachricht ankommt. Die Reaktion war so vielfältig, dass man nicht davon ausgehen kann, dass sich so viele Menschen geirrt haben können.
Übrigens können Sie versichert sein, dass Herr T. im umgekehrten Fall keinen Finger rühren würde.
Nichts für ungut und Freundliche Grüße
Dr. Rainer Bollmohr
Admin - 20:10:33 @ Demokratie heute | Kommentar hinzufügen