Blog Demokratie heute
In unregelmäßigen Zeitabständen werde ich hier Gedanken, Vorschläge und Stellungnahmen über demokratische oder scheinbar demokratische Vorgänge äußern.
Vielleicht liest das jemand und schickt mir Kommentare, Zustimmungen oder Gegenargumente. Die Demokratie befindet sich nach meinen Feststellungen gerade im Umbruch. Junge Demokratien bemühen sich um die Stabilisierung der Institutionen, alte Demokratien stoßen an ihre Grenzen. Die Präsidialdemokratien haben Probleme mit der Gewaltenteilung, die repräsentativen Demokratien mit der Partizipation und der Repräsentanz und die direkten Demokratien mit der Kompliziertheit vieler Sachverhalte. Wohin geht die Entwicklung? Welche Rolle kann, soll und muss das Internet in Zukunft spielen?
Vielleicht finden wir ja gemeinsam einen Weg, unser Zusammenleben freundlicher, gerechter und im Einklang mit der Umwelt zu gestalten.
06. Juli 2019, 00:43 |
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Nachlese zur Wal des Europäischen Parlamentes |
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Der Europäische Rat hat, wie es im Artikel 17 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) festgelegt Ist, dem Europäischen Parlament (EP) eine Kandidatin für das Amt der Kommissionspräsidentin vorgeschlagen.
Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Aus der Vorgabe, dass das Wahlergebnis berücksichtigt werden soll, ist der Wunsch nach einem Spitzenkandidaten entstanden. Das ist einigermaßen bizarr, da es bei einer Verhältniswahl sehr schwierig werden sollte, eine Person zu bevorzugen, noch dazu wo Deutschland nur aus einem Wahlkreis besteht. Nun wird das Europäische Parlament von einigen Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern als Hort der Demokratie dargestellt, der nun empfindlich gestört wurde, weil der Wählerwille nicht berücksichtigt wurde. Rein formal ist die Forderung der Berücksichtigung des Wahlergebnisses eingehalten worden, denn Frau von der Leyen gehört der gleichen Partei an, die die größte Fraktion im EP stellt. Die demokratische Legitimation des EP ist in vielerlei Hinsicht erheblich zu bezweifeln. So hat es das EP in 40 Jahren nicht geschafft, sich eine Wahlordnung zu geben. Es gelten die verschiedenen nationalen Wahlordnungen. (https://www.wahlrecht.de/ausland/europa.htm) Bisher gab es drei Vorgaben im EUV: das Parlament darf nicht mehr als 751 Mitglieder haben, das Wahlrecht muss das Verhältniswahlrecht sein und die Stimmen der Bürger sind nicht gleich (degressive Proportionalität Artikel 14). 2018 hat das EP gemäß Artikel 223 AEUV eine Wahlrechtsänderung vorgelegt, die aber auf Grund des Ratifizierungsverfahrens erst 2024 wirksam wird (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018D0994&from=EN) oder mit Ovid zu sprechen „Ut desint vires voluntate laudanda esse“. Fairerweise sollte man sagen, dass diese Änderung die erste Beachtung des Artikel 223 in 40 Jahren ist. Folgende wesentliche Neuerungen, die es zum Teil bereits national gab, werden zugelassen; 1. Trotz des Verhältniswahlrechts sind Einzelstimmabgaben und Vorzugsstimmen erlaubt. 2. Eine Sperrklausel ist erlaubt, darf aber 5% nicht übersteigen. 3. Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen müssen eine Sperrklausel zwischen 2% und 5% einführen. 4. Briefwahl ist möglich. 5. Doppelte Stimmabgabe ist zu unterbinden und ggf. zu sanktionieren. Besonders delikat ist die Nr. 3., da das nur auf Deutschland und Spanien zutrifft und im Falle Deutschland eine Sperrklausel bei der Wahl zum EP vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde. Wahrscheinlich wird es in Deutschland mindestens 3 Wahlkreise geben, um die Vorgabe des Gerichts und die EU Vorgaben zu erfüllen. Es ist sicher ein erheblicher Fortschritt, dass das EP sich überhaupt mit seinem Wahlrecht gekümmert hat, aber der Mangel der Stimmengleichheit und der Grenzüberschreitenden Wahlbezirke bleibt bestehen. Die Verordnung über die Parteienfinanzierung 2004/2003 hat aufgezeigt, wie es gehen kann. Eine Partei wird nur finanziert, wenn sie in mindestens ¼ der Mitgliedsstaaten existiert und in einem Parlament vertreten ist sowie sich verpflichtet, die Grundsätze der EU zu achten. Warum nimmt man einen entsprechenden Passus nicht in die Wahlordnung zum EP auf? |
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19. Juni 2019, 00:37 |
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Wie funktioniert die EU? |
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Es war geradezu rührend, wie speziell die nationalen Wahlergebnisse zum Europäischen Parlament gefeiert oder auch mit Bedauern zu Kenntnis genommen wurden. Dabei muss man feststellen, dass Deutschland von 751 Abgeordneten 96 stellt. Diese 96 haben sich bei der letzten Wahl auf 14 Parteien aufgeteilt, die Grünen feierten ihren grandiosen Erfolg mit 21 Abgeordneten, die zusammen mit den Grünen anderer Länder auf 75 Abgeordnete kamen. Das sind knapp 10% und schwerlich dazu geeignet eine ökologische Revolution in der EU zu starten.
Das ist aber auch gar nicht schlimm, denn das Europäische Parlament hat eh fast nichts zu entscheiden, da es nur an etwa 10% der Rechtsakte beteiligt ist. Und solange dieses Parlament nicht in der Lage ist, ein europäisches Wahlrecht zu implementieren, ist das auch gut so. Die wichtigste Aufgabe des Europäischen Parlamentes ist die Bestätigung und Überwachung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat das Initiativmonopol, das heißt, dass nichts beschlossen werden kann, das nicht von der Kommission beschlossen worden ist. Das Europäische Parlament und der Rat der EU können bei der Kommission Vorschläge einreichen, was so gut wie nicht vorkommt. Nun könnte der Eindruck entstehen, dass die Kommission die Agenda willkürlich bestimmen könnte. Das ist so und wiederum auch nicht, da die Kommission sämtliche Vorhaben mit Ausnahme der Politikfelder, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission liegen, unter anderem dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur Stellungnahme vorlegt. Leider funktioniert das aber aus verschiedenen Gründen nicht. Ich habe mal das Jahr 2011 überprüft und dabei festgestellt, dass von den 40 Kammern der 28 Mitgliedsstaaten auf 884 Vorschläge der Kommission nur 622 Stellungnahmen abgegeben wurden, also weniger als 1 Stellungnahme pro Vorgang von allen Parlamentskammern zusammen. Die aktivsten Kammern waren die Assembleia da Republica aus Portugal (184), der Senato della Repubblika aus Italien (76), der Senat aus der Tschechischen Republik (43), der Riksdag aus Schweden (42) und die beiden Kammern aus Rumänien (40 und 33). Der Deutsche Bundestag brachte es immerhin auf 6 Stellungnahmen. Von den 884 Vorschlägen wurden 410 im Deutschen Bundestag behandelt, die meisten nicht öffentlich in Ausschüssen. Von den 410 Vorschlägen wurden 18 im Plenum behandelt, davon wurde 4 Mal ohne Aussprache entschieden, 10 Mal wurden die Redebeiträge zu Protokoll genommen und nur 4 Mal wurde öffentlich debattiert. Das wäre alles gar nicht schlimm, wenn diese Form der politischen Willensbildung nicht dazu genutzt würde, das eigene Unbehagen oder den Volkszorn auf Brüssel zu lenken. Da es bei der EU keine eigentliche Exekutive gibt – damit sind die Länder beauftragt – und das Europäische Parlament nur bedingt mitentscheidet, macht sich der Rat – also die nationalen Fachminister – mit Unterstützung der Kommission seine Gesetze selbst. Dass das ein demokratisches Unbehagen herbeiführt, versteht sich von selbst. |
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