Blog Demokratie heute
In unregelmäßigen Zeitabständen werde ich hier Gedanken, Vorschläge und Stellungnahmen über demokratische oder scheinbar demokratische Vorgänge äußern.
Vielleicht liest das jemand und schickt mir Kommentare, Zustimmungen oder Gegenargumente. Die Demokratie befindet sich nach meinen Feststellungen gerade im Umbruch. Junge Demokratien bemühen sich um die Stabilisierung der Institutionen, alte Demokratien stoßen an ihre Grenzen. Die Präsidialdemokratien haben Probleme mit der Gewaltenteilung, die repräsentativen Demokratien mit der Partizipation und der Repräsentanz und die direkten Demokratien mit der Kompliziertheit vieler Sachverhalte. Wohin geht die Entwicklung? Welche Rolle kann, soll und muss das Internet in Zukunft spielen?
Vielleicht finden wir ja gemeinsam einen Weg, unser Zusammenleben freundlicher, gerechter und im Einklang mit der Umwelt zu gestalten.
08. Februar 2020, 12:33 |
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Inhaltsverzeichnis |
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Ist die Demokratie in Deutschland in Gefahr? 08.02.2020
Nachlese zur Wahl des Europäischen Parlamentes (EU) 06.07.2019 Wie funktioniert die EU (EU) 19.06.2019 Die Gesinnungspolizei (Demokratie) 06.03.2019 Ist der Brexit unvermeidbar? (Demokratie) 27.02.2019 Die Zukunft der Europäischen Union (Demokratiedefizit der EU) 31.01.2019 Ist ein Shutdown auch in Deutschland möglich? (Tagespolitik) 28.01.2019 Das Wahlrecht als Grundpfeiler der repräsentativen Demokratie (Demokratie heute) 22.01.2019 Und wo bleibt das Positive, Herr Kästner? (Demokratie heute) 22.01.2019 Verantwortung ist unteilbar (Demokratie heute) 30.11.2018 Sysiphos lebt!! (Demokratie heute) 19.11.2018 Die EU im August 2018 (Demokratiedefizit der EU) 24.08.2018 Fake News der dritten Art (Fake News) 14.08.2018 Fake News (Fake News) 28.06.2018 Des Kaisers neue Kleider (BAMF) 04.06.2018 Wie sich die SPD erneuert (Parteienforschung) 29.05.2018 Die Europäische Union von außen (Demokratiedefizit der EU) 23.04.2019 Die Europäische Union von innen (Demokratiedefizit der EU) 15.04.2018 Ist die repräsentative Demokratie in Gefahr? (Demokratie heute) 08.02.2018 Anmerkungen zum Kapitel Europa im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD (Tagespolitik) 21.01.2018 Das Ende der Volksparteien? (Parteienforschung) 04.01.2018 Politische Kultur (Politikfelder) 05.12.2017 Nach der Wahl ist vor der Wahl (Parteienforschung) 29.11.2017 Die Stunde des Parlaments (Parteienforschung) 20.11.2017 Politische Korrektheit (Tagespolitik) 15.11.2017 Wunschzettel für die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung 2017 (Tagespolitik) 12.11.2017 MEDEA oder Wir müssen unsere Erkenntnisse nutzen (Politikfelder) 19.10.2017 Nachlese Bundestagswahl 2017 (Tagespolitik) 04.10.2017 Wählerbeschimpfung (Tagespolitik) 25.09.2017 Wahlkampfsplitter 2017 (Demokratie) 15.09.2017 Gibt es eine deutsche Verteidigungspolitik? (Politikfelder) 21.08.2017 Erhoffte Wahlkampfthemen (Politikfelder) 29.07.2017 Gabriel, Erdogan und die Flüchtlinge (Tagespolitik) 22.07.2017 In 10 Wochen ist Bundestagswahl (Parteienforschung) 16.07.2017 Ehe für alle (Tagespolitik) 09.07.2017 Bildungsgerechtigkeit (Gerechtigkeit) 02.07.2017 Soziale Gerechtigkeit durch Rentenreform (Gerechtigkeit) 02.07.2017 Demokratie in der Realität (Demokratie) 23.06.2017 Folgebereitschaft der Minderheiten (Demokratiedefizit der EU) 19.06.2017 Delegierte Selbstregierung (Definitionen) 11.06.2017 Herrschaft auf Zeit (Definitionen) 26.05.2017 Demokratie ist … (Definitionen) 24.05.2017 |
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08. Februar 2020, 12:31 |
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Ist die Demokratie in Deutschland in Gefahr? |
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Ich habe mich längere Zeit nicht geäußert, weil ich den Eindruck hatte, dass außer den Robots niemand die Texte liest. Die Vorgänge bei der Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten lassen mir keine Ruhe.
Ich bin überrascht, dass die FDP in den Diskussionen um die Wahl in Thüringen so gut wie nicht vorkommt. Herr Lindner hat seinen Spruch "Lieber gar nicht regieren als falsch regieren" nur für die CDU angewendet. Für die AfD gilt offenbar für ihn "Lieber falsch regieren als gar nicht regieren." Der ganze Vorgang zeigt, dass die AfD jede parlamentarische Wahl kippen kann, indem sie irgendeinen Kandidaten unterstützt. Was passiert, wenn Herr Ramelow mit Stimmen der AfD gewählt wird? Ist das dann demokratisch in Ordnung? Kann die AfD Kandidaten zur Ablehnung der Wahl zwingen, indem sie mitstimmt, auch wenn ihre Stimmen gar nicht gebraucht werden? Weimar lässt grüßen. Wäre so ein Verhalten so staatsgefährdend, dass man die AfD verbieten könnte? Wohl nicht. Der Versuch, AfD-Wähler durch eine entsprechende Politik zurückzuholen, kann wohl als gescheitert angesehen werden. Was kann man darüber hinaus machen? In der Führungslehre wird propagiert, schwierigen Mitarbeitern Verantwortung zu übertragen, weil das am meisten entlarvt und entweder eine Wandlung herbeiführt oder die Follower desillusioniert werden. Um das anzuwenden, müsste das Verhältnis aller Parteien zur AfD neu überdacht werden. Linke und Grüne haben bewiesen, dass eine Ablehnung oder Verteufelung eher zur Steigerung der Wähler beitragen. Man kann keine Partei mit derart hohen Wahlergebnissen einfach in die Ecke stellen und hoffen, dass der Spuk vorübergeht. Höcke und Co sind keine dummen Menschen. Umso mehr irritiert die Vorgehensweise. Mit tatsächlichen Missständen, Halbwahrheiten und dreisten Lügen gelingt es ihnen die Unzufriedenen und Fehlgeleiteten für sich einzunehmen. Da hilft nur Entlarvung. Das erfordert Mut und Entschlossenheit anstatt eines wankelmütigen Herrn Lindner, denn die Demokratie in unserem Land kann sonst ernsthaften Schaden nehmen. |
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06. Juli 2019, 00:43 |
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Nachlese zur Wal des Europäischen Parlamentes |
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Der Europäische Rat hat, wie es im Artikel 17 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) festgelegt Ist, dem Europäischen Parlament (EP) eine Kandidatin für das Amt der Kommissionspräsidentin vorgeschlagen.
Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entsprechenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Aus der Vorgabe, dass das Wahlergebnis berücksichtigt werden soll, ist der Wunsch nach einem Spitzenkandidaten entstanden. Das ist einigermaßen bizarr, da es bei einer Verhältniswahl sehr schwierig werden sollte, eine Person zu bevorzugen, noch dazu wo Deutschland nur aus einem Wahlkreis besteht. Nun wird das Europäische Parlament von einigen Wissenschaftlern, Journalisten und Politikern als Hort der Demokratie dargestellt, der nun empfindlich gestört wurde, weil der Wählerwille nicht berücksichtigt wurde. Rein formal ist die Forderung der Berücksichtigung des Wahlergebnisses eingehalten worden, denn Frau von der Leyen gehört der gleichen Partei an, die die größte Fraktion im EP stellt. Die demokratische Legitimation des EP ist in vielerlei Hinsicht erheblich zu bezweifeln. So hat es das EP in 40 Jahren nicht geschafft, sich eine Wahlordnung zu geben. Es gelten die verschiedenen nationalen Wahlordnungen. (https://www.wahlrecht.de/ausland/europa.htm) Bisher gab es drei Vorgaben im EUV: das Parlament darf nicht mehr als 751 Mitglieder haben, das Wahlrecht muss das Verhältniswahlrecht sein und die Stimmen der Bürger sind nicht gleich (degressive Proportionalität Artikel 14). 2018 hat das EP gemäß Artikel 223 AEUV eine Wahlrechtsänderung vorgelegt, die aber auf Grund des Ratifizierungsverfahrens erst 2024 wirksam wird (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018D0994&from=EN) oder mit Ovid zu sprechen „Ut desint vires voluntate laudanda esse“. Fairerweise sollte man sagen, dass diese Änderung die erste Beachtung des Artikel 223 in 40 Jahren ist. Folgende wesentliche Neuerungen, die es zum Teil bereits national gab, werden zugelassen; 1. Trotz des Verhältniswahlrechts sind Einzelstimmabgaben und Vorzugsstimmen erlaubt. 2. Eine Sperrklausel ist erlaubt, darf aber 5% nicht übersteigen. 3. Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen müssen eine Sperrklausel zwischen 2% und 5% einführen. 4. Briefwahl ist möglich. 5. Doppelte Stimmabgabe ist zu unterbinden und ggf. zu sanktionieren. Besonders delikat ist die Nr. 3., da das nur auf Deutschland und Spanien zutrifft und im Falle Deutschland eine Sperrklausel bei der Wahl zum EP vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde. Wahrscheinlich wird es in Deutschland mindestens 3 Wahlkreise geben, um die Vorgabe des Gerichts und die EU Vorgaben zu erfüllen. Es ist sicher ein erheblicher Fortschritt, dass das EP sich überhaupt mit seinem Wahlrecht gekümmert hat, aber der Mangel der Stimmengleichheit und der Grenzüberschreitenden Wahlbezirke bleibt bestehen. Die Verordnung über die Parteienfinanzierung 2004/2003 hat aufgezeigt, wie es gehen kann. Eine Partei wird nur finanziert, wenn sie in mindestens ¼ der Mitgliedsstaaten existiert und in einem Parlament vertreten ist sowie sich verpflichtet, die Grundsätze der EU zu achten. Warum nimmt man einen entsprechenden Passus nicht in die Wahlordnung zum EP auf? |
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19. Juni 2019, 00:37 |
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Wie funktioniert die EU? |
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Es war geradezu rührend, wie speziell die nationalen Wahlergebnisse zum Europäischen Parlament gefeiert oder auch mit Bedauern zu Kenntnis genommen wurden. Dabei muss man feststellen, dass Deutschland von 751 Abgeordneten 96 stellt. Diese 96 haben sich bei der letzten Wahl auf 14 Parteien aufgeteilt, die Grünen feierten ihren grandiosen Erfolg mit 21 Abgeordneten, die zusammen mit den Grünen anderer Länder auf 75 Abgeordnete kamen. Das sind knapp 10% und schwerlich dazu geeignet eine ökologische Revolution in der EU zu starten.
Das ist aber auch gar nicht schlimm, denn das Europäische Parlament hat eh fast nichts zu entscheiden, da es nur an etwa 10% der Rechtsakte beteiligt ist. Und solange dieses Parlament nicht in der Lage ist, ein europäisches Wahlrecht zu implementieren, ist das auch gut so. Die wichtigste Aufgabe des Europäischen Parlamentes ist die Bestätigung und Überwachung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat das Initiativmonopol, das heißt, dass nichts beschlossen werden kann, das nicht von der Kommission beschlossen worden ist. Das Europäische Parlament und der Rat der EU können bei der Kommission Vorschläge einreichen, was so gut wie nicht vorkommt. Nun könnte der Eindruck entstehen, dass die Kommission die Agenda willkürlich bestimmen könnte. Das ist so und wiederum auch nicht, da die Kommission sämtliche Vorhaben mit Ausnahme der Politikfelder, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission liegen, unter anderem dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zur Stellungnahme vorlegt. Leider funktioniert das aber aus verschiedenen Gründen nicht. Ich habe mal das Jahr 2011 überprüft und dabei festgestellt, dass von den 40 Kammern der 28 Mitgliedsstaaten auf 884 Vorschläge der Kommission nur 622 Stellungnahmen abgegeben wurden, also weniger als 1 Stellungnahme pro Vorgang von allen Parlamentskammern zusammen. Die aktivsten Kammern waren die Assembleia da Republica aus Portugal (184), der Senato della Repubblika aus Italien (76), der Senat aus der Tschechischen Republik (43), der Riksdag aus Schweden (42) und die beiden Kammern aus Rumänien (40 und 33). Der Deutsche Bundestag brachte es immerhin auf 6 Stellungnahmen. Von den 884 Vorschlägen wurden 410 im Deutschen Bundestag behandelt, die meisten nicht öffentlich in Ausschüssen. Von den 410 Vorschlägen wurden 18 im Plenum behandelt, davon wurde 4 Mal ohne Aussprache entschieden, 10 Mal wurden die Redebeiträge zu Protokoll genommen und nur 4 Mal wurde öffentlich debattiert. Das wäre alles gar nicht schlimm, wenn diese Form der politischen Willensbildung nicht dazu genutzt würde, das eigene Unbehagen oder den Volkszorn auf Brüssel zu lenken. Da es bei der EU keine eigentliche Exekutive gibt – damit sind die Länder beauftragt – und das Europäische Parlament nur bedingt mitentscheidet, macht sich der Rat – also die nationalen Fachminister – mit Unterstützung der Kommission seine Gesetze selbst. Dass das ein demokratisches Unbehagen herbeiführt, versteht sich von selbst. |
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06. März 2019, 17:20 |
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Die Gesinnungspolizei |
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Ich habe gerade in der Zeitung gelesen, dass Kinder in einer Kita nicht im Indianer-Kostüm erscheinen dürfen. Stattdessen wird die Senftube oder der Meerjung-Mann empfohlen. Nun leben wir in einem Land, in dem erfreulicherweise die Meinungsfreiheit großgeschrieben wird. Das führt dazu, dass auch gebildete Leute und Politiker mit den Worten ficken, geil, Scheiße und Arschloch umgehen. Verpönt sind alle Kombinationen mit dunkelhäutigen Mitbewohnern, also Neger, Negerkuss, Mohrenkopf usw. Warum sind diese Worte nicht auch von der Meinungsfreiheit gedeckt?
In meiner Jugend gab es ein Gebäck, das Amerikaner genannt wurde. Ist das noch erlaubt? Die Krone der verbotenen Worte, oder in diesem Fall eher der verbotenen Gesinnung, gehört Frau Kramp-Karrenbauer. Die hat einen alten Witz über männliche Sitz- oder Stehpinkler gemacht (ha, ha) und daraus wurde eine Diskriminierung des 3. Geschlechts (was ist das?) gemacht. Und der Verband der Schwulen und Lesben hat gleich draufgesattelt. Ich habe immer noch nicht verstanden, wie solche Gesinnungsurteile entstehen. Es sind immer Minderheiten, die die Diskussion beginnen. Lautstärke und Tonalität lassen den Eindruck entstehen, es sei die Mehrheit. Aber wie so oft schweigt diese. Die Demokratie lebt von Mehrheitsentscheidungen. Wenn aber die Mehrheit schweigt, kann eine Minderheit ganz schnelle zur Mehrheit werden. |
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27. Februar 2019, 23:06 |
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Ist der Brexit unvermeidbar? |
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Kann ein Land mit Linksverkehr, das behauptet, alle anderen würden auf der falschen Straßenseite fahren, Mitglied der EU sein? :-) Oder präziser: kann so ein Land das wirklich wollen? :-(
Im Ernst: Großbritannien ist so anders, dass es schwerfällt, eine gemeinsame Basis mit den meisten EU-Mitgliedstaaten zu finden. Die repräsentative Demokratie, die dort ja eigentlich eine konstitutionelle Monarchie mit reinem Mehrheitswahlrecht ist, hat sich so verinnerlicht, dass der Souverän, also der Letztentscheider, nicht das Volk, sondern die Queen in Parliament ist. Nun schreibt der EU-Vertrag zwei Dinge vor, die einem Briten total gegen jedes politische Verständnis geht: das Europäische Parlament wird im reinen Verhältniswahlrecht gewählt und es gibt Gesetze, nämlich Verordnungen und Beschlüsse, die von der EU erlassen und ohne Mitwirkung des britischen Parlamentes wirksam werden. Nun muss man hier keine Konspiration vermuten, denn die Europäische Kommission legt sämtliche geplante Vorhaben vor Beginn einer Beratung und Beschlussfassung den nationalen Parlamenten zur Stellungnahme vor. Das Verfahren zum Erreichen einer Änderung ist ziemlich schwierig und langwierig und wird sehr selten genutzt, auch vom britischen Parlament. Es kann sein, dass die nationalen Parlamente die Möglichkeiten nicht verstanden haben oder glauben, dass die Regierung es schon richten wird. Ein weiterer Grund kann auch in der Arbeitsweise der nationalen Parlamente liegen, die es nämlich gewohnt sind, letzte Entscheidungen zu treffen und Entwürfe wohl zur Kenntnis nehmen aber im Bewusstsein lesen, man könne ja später noch etwas ändern. Die Liste, warum sich Großbritannien mit der EU schwertut, ließe sich noch verlängern. Das reicht von den zwei vergeblichen Beitrittsgesuchen 1961 und 1967 (Veto de Gaulle) bis hin zum späten Beitritt 1973 und Sonderregelungen bei den Beiträgen (Thatcher 1984: I want my money back). Der Beitritt wurde 1975 durch eine Volksabstimmung bestätigt. Nun hat 2016 die Mehrheit der Wähler den Austritt aus der EU beschlossen. Regierung und Parlament können sich nicht über die Modalitäten einigen und es werden Stimmen laut, ob zur Lösung dieses Dilemmas nicht eine erneute Abstimmung vorgenommen werden sollte. Die Gewinner der Abstimmung vom 2016 sagen nun, es sei undemokratisch, so lange abstimmen zu lassen, bis einem das Ergebnis passt. Das ist der eigentliche Punkt, auf den ich eingehen möchte. Es ist gerade nicht undemokratisch, bei unklarer Entscheidungslage erneut abstimmen zu lassen. Die Demokratie ist eine Staatsform, die vom Wechsel lebt. Deshalb können Abstimmungen und / oder Wahlen gar nicht oft genug durchgeführt werden. Wir sind es gewohnt, uns von Umfragen leiten zu lassen. Es entsteht der Eindruck, dass die Volksabstimmung 2016 eher einer Meinungsumfrage mit tendenziellen Propagandakampagnen gleichzusetzen war. Die Briten sollen entscheiden wie sie wollen, es gab im Vorfeld der Abstimmung aber zwei fatale Wahlwerbungen. Die eine sollte den Eindruck erwecken, Großbritannien könne ohne die EU zu alten Zeiten der Weltherrschaft zurückkehren und die andere versprach, man könne 250 Mio. Pfund pro Woche (das sind etwa 6 Pfund pro Bürger) einsparen und in das Gesundheitswesen investieren. Manchmal hören Wähler auch, was sie hören wollen. |
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31. Januar 2019, 17:25 |
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Die Zukunft der Europäischen Union |
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Es wird immer wieder behauptet, der Brexit würde das Ende der Europäischen Union einleiten. Noch ist der Brexit nicht vollzogen, aber es sieht so aus, als würde Großbritannien die EU tatsächlich verlassen. Das könnte tatsächlich ein Signal für einige Länder sein, den gleichen Weg zu gehen. Viele Länder werden die Vor- und Nachteile abwägen und dann eine Entscheidung treffen. Gefährdet sind nicht unbedingt die Nettozahler, z.B. die des Jahres 2017 neben GB 5,4 Mrd. Deutschland 10,7 Mrd., Frankreich 4,6 Mrd., Italien 3,6 Mrd., Schweden und die Niederlande je 1,4 Mrd., Österreich 0,9 Mrd., Belgien und Dänemark je 0,7 Mrd., Finnland 0,3 Mrd. und Irland 0,2 Mrd., sondern die Länder, die Schwierigkeiten haben, sich den Beschlüssen einer Mehrheit anzupassen.
Die Probleme der EU resultieren nicht nur aus dem Wegfall der 5,4 Mrd. Euro aus Großbritannien, sondern wesentlich an den veränderten Mehrheitsverhältnissen. Seit dem Vertrag von Lissabon sind für mehrere Politikfelder die einstimmigen Entscheidungen durch die doppelte Mehrheit ersetzt worden. Das bedeutet, dass jedes Mitgliedsland eine Stimme hat und dass zur Mehrheit auch eine bestimmte Mehrheit der Bürger erforderlich ist. Im Normalfall sind das 55% der Mitgliedsstaaten also bisher 16, künftig 15 und 65% der EU-Bevölkerung, bisher 333 Mio. Einwohner aus 512, künftig 290 Mio. aus 447. Während es mit Großbritannien für die Bürgermehrheit ausreichte, wenn sich die großen 5 Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien einig waren und für die Ländermehrheit noch 11 beliebige Länder zu gewinnen waren, wird dies künftig schwieriger sein und die kleineren und mittleren Länder gewinnen an Bedeutung. Die künftig großen 4 benötigen mindestens 13 Mitgliedsstaaten, um die Bevölkerungsmehrheit zu erreichen. Andererseits benötigen die 23 Staaten einen großen, um eine doppelte Mehrheit zu erhalten. Italien hat plötzlich einen ganz anderen Stellenwert, da dann nicht mal alle 23 benötigt würden. Wenn man jedoch die 16 Staaten addiert, die als positiv der EU gegenüber gezählt werden, reicht es auch ohne Italien, Polen und Ungarn. Da bereits heute über 1.000 Verstöße pro Jahr gegen EU-Recht zu verzeichnen sind, kann man sich ausrechnen, wann das Ganze kollabiert, wenn Entscheidungen mit knapper Mehrheit im Rat getroffen werden. Neben dem Zahlenspielen wird es für die Zukunft wichtig sein, die EU neu auszurichten. Sollen die Nationalstaaten mehr Gewicht bekommen oder soll die Integration, die 1992 mit dem Vertrag von Maastricht begonnen wurde, weiter vorangetrieben werden. Ich möchte dazu zwei wichtige Politiker anführen, die unterschiedliche Standpunkte geäußert haben. Da ist zunächst der ehemalige Hamburger Bürgermeister Klaus von Dohnanyi, der sich in einer Talkshow im November 2018 u.U. ungewollt als Intergouvernementalist geoutet hat. Er vertrat den Standpunkt, dass der ehemalige Präsident des Europäischen Parlamentes, Martin Schulz, den Brexit gefördert hätte, da er für eine besondere Stärkung des EP eingetreten sei und die Wahl zum EP zur indirekten Wahl des Kommissionspräsidenten hochstilisiert hätte. Eine zu starke Zentralisierung würde die EU auf Dauer zerstören. Andererseits hat sich der französische Staatspräsident u.a. in seiner Rede im Deutschen Bundestag ebenfalls im November 2018 ganz klar als Föderalist bekannt. Er sprach davon, dass die EU mehr Souveränität benötige und dass die EU Dinge mache, für die sie nicht konzipiert worden sei. Deshalb müsse die EU moderner, demokratischer und effizienter werden, was nur von Deutschland und Frankreich vorangebracht werden könne. Was ist zu tun? Zunächst sollte herausgefunden werden, welches Land welche Lösung bevorzugen würde. Sollte ein Europa der Vaterländer angestrebt werden, kann man im Prinzip alles so lassen wie bisher, allerdings ohne weitere Bestrebungen zur Erlangung einer stärkeren Integration. Es würde eine Wirtschafts- und Zollunion entstehen ohne weitere föderale Ambitionen. Die Mitglieder des Schengen-Abkommens und der Währungsunion würden ein stärkeres Eigenleben entwickeln, was de facto jetzt auch schon so ist. Die Rechte der nationalen Parlamente müssten allerdings weiter gestärkt werden, so dass Vorschläge der Kommission nicht nur mit einer unverbindlichen Stellungnahme versehen würden, sondern das Mitspracherecht erweitert würde. Die Möglichkeit zur Stellungnahme zu Vorhaben der Kommission gibt es bereits jetzt. Die Kommission schickt den Entwurf aller Vorhaben an alle Parlamente, das sind im Jahr bis zu 1.000 Vorgänge. In den letzte 5 Jahren gaben die nationalen Parlamente 2.673 Stellungnahmen ab, davon waren 21 vom britischen Unterhaus. Das nur zur Bemerkung des Haupt-Brexiters Boris Johnson, der sagte, Großbritannien müsse das Joch der EU abschütteln. Noch eine Bemerkung zum angeblichen Verwaltungsmonster EU. Dieses „Monster“ hat so viel Personal wie die Stadtverwaltung von Paris und einen Etat wie die Bundesländer Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfahlen zusammen. Die sauberste Lösung wäre sicherlich eine Neugründung mit den Staaten, die eine stärkere Integration wünschen, bei gleichzeitigem Bestandsschutz der alten EU. Es könnte allerdings passieren, dass die alte EU den Weg der EFTA ginge. Bei einer Neugründung käme es aber darauf an, von vornherein die Institutionen so zu entwickeln, dass Legitimation, Repräsentation, Partizipation und Gewaltenteilung eindeutig geregelt sind. Es würde zu weit gehen, hier ein neues EU-Modell zu entwickeln. Was ich meine, möchte ich am Beispiel des Europäischen Parlamentes, das es seit 1979 gibt, erläutern. Obwohl es in allen Verträgen seit 1979 steht, dass das Parlament sich ein Wahlrecht geben soll, ist das bisher nicht gelungen. Im gültigen Vertrag steht nur außerdem, dass die Wahl nach dem Verhältniswahlrecht erfolgen soll, dass das Parlament an der Gesetzgebung mitwirkt und dass die Bürger degressiv proportional vertreten sind. Zum Wahlrecht gibt es drei Beschlüsse des Rates mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes, 1976, 2002 und 2018. Dass das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht demokratisch ist, da sich hinter dem Begriff der vertraglich vereinbarten degressiven Proportionalität eine Ungleichheit der Stimmen verbirgt, ist allgemein bekannt. Dies geschieht auch durch die Anwendung der unterschiedlichen nationalen Wahlrechte, z.B. lassen einige Staaten Vorzugsstimmen zu und einige haben Sperrklauseln eingeführt. Deutschland hatte ursprünglich ebenfalls eine Sperrklausel, die vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde. Das führte bei der letzten Wahl dazu, dass die 96 Sitze auf 14 Parteien entfielen. In dem Beschluss des Rates von 2018 ist festgelegt, dass Wahlkreise mit mehr als 35 Sitzen eine Sperrklausel von mindestens 2% haben müssen und zwar spätestens bei der Wahl 2024. Was wird passieren? Deutschland wird künftig nicht mehr einen, sondern drei Wahlkreise haben. Neben Deutschland trifft diese Regelung nur noch auf Spanien zu. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Mit solchen Taschenspielertricks kann man natürlich keine neue EU aufbauen. Ähnliche Beispiele ließen sich vielfältig für andere Organe und Institutionen aufführen. Das EP wurde nur gewählt, weil ein Parlament als eine der Grundsäulen der Demokratie gilt. Allerdings wird das EP allgemein überschätzt, da es nur an etwa 10% der Rechtsakte der EU beteiligt ist. Dafür gibt es zwei Standorte mit dem entsprechenden Parlaments-Tourismus und ordentlich Sitzungsgelder. Ich bin auch deshalb so ärgerlich, weil es neben dem fehlenden Wahlrecht noch viele ungenutzte Einflussmöglichkeiten des EP gibt, z.B. Art. 225 AEUV. |
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28. Januar 2019, 23:35 |
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Ist ein Shutdown auch in Deutschland möglich? |
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Grundsätzlich kann es ebenfalls in Deutschland zu Haushaltssperren kommen und dies ist auch auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene bereits mehrfach vorgekommen, allerdings sind Personalkosten davon expressis verbis ausgenommen. Es ist gesetzlich eindeutig vorgegeben, in welchen Fällen die bereits erteilte Genehmigung von Ausgaben zurückgezogen werden kann. Es handelt sich in erster Linie um fiskalische Maßnahmen.
Anders verhält es sich mit dem Shutdown in den USA. Der Kongress – also der Senat und das Repräsentantenhaus beschließen den jährlichen Haushalt. Dagegen hat der Präsident ein Vetorecht, das mit einer 2/3-Mehrheit des Kongresses überstimmt werden kann. Kommt kein Haushalt vor Beginn des Jahres zustande, beginnt die Haushaltssperre, also der Shutdown für alle nicht „unerlässlichen Ausgaben“. Die Grundlage für dieses Verfahren ist bereits im Wahlrecht angelegt. Anders als in der parlamentarischen Demokratie geht die Regierung einer präsidentiellen Demokratie nicht aus dem Parlament hervor, sondern wird durch Mehrheitswahlen direkt gewählt. Der direkt gewählte Präsident ist dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich, wird aber von diesem kontrolliert. Das zeigt eine ganz andere Legitimationsstruktur. Ähnliche Erscheinungen sind auch in anderen Ländern mit Mehrheitswahlrecht zu beobachten. So ernennt der direkt gewählte Präsident in Frankreich die Regierung ohne Beteiligung des Parlamentes. Allerdings kann nur das Parlament die Regierung abwählen. In Großbritannien wird der/die Vorsitzende der Mehrheitspartei ohne Beteiligung des Parlamentes von der Königin zum Premierminister ernannt. Eine Abwahl wird durch den Verlust der Mehrheit oder einen neuen Parteivorsitzenden eingeleitet. Es ist sehr schwierig, zu entscheiden, mit welcher Methode eine Repräsentation des Volkes erreicht werden kann. Gerade die letzten Entwicklungen in der USA, dem UK und in Frankreich haben gezeigt, dass das „Volk“ nach der Wahl oder Abstimmung mit den Ergebnissen nicht immer glücklich ist. Liegt das am Wahlsystem? |
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22. Januar 2019, 17:57 |
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Das Wahlrecht als Grundpfeiler der repräsentativen Demokratie |
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Ich habe mich bereits in früheren Beiträgen über verschiedenen Aspekte der Repräsentation in einer Demokratie geäußert, z.B. zur Frage der im Bundestag vertretenen Berufsgruppen und der Kandidatenauswahl oder über Problematiken durch Möglichkeiten der direkten Demokratie oder über die zu starke Segmentierung z.B. im Europaparlament (14 Parteien bei 96 Mandaten aus Deutschland) oder die sehr starke Betonung der Überhangmandate und dadurch die Ausweitung der Parlamente. Ein Beispiel ist die derzeitige Anzahl der Bundestagsabgeordneten. Auswirkungen der Überhangmandate zeigen sich auch bei der letzten hessischen Landtagswahl 2018. CDU und GRÜNE erreichten sämtliche Direktmandate und hatten schließlich im Parlament nur eine Mehrheit von einer Stimme.
Das Wahlrecht zum Bundestag ist nicht im Grundgesetz geregelt, sondern im Art. 38 wird auf ein Bundesgesetz verwiesen. Der Gesetzgeber hat sich bereits 1949 für ein personalisiertes Verhältniswahlrecht entschieden mit dem Schwerpunkt Verhältniswahlrecht, da man sich nicht auf ein Wahlrecht verständigen konnte. Die daraus entstehenden Probleme waren bereits mehrfach Gegenstand von Bundesverfassungsgerichtsverfahren. Es gibt zwar z.Z. 298 Wahlkreise, aber die Sitze im Bundestag werden nach den Landeslisten der Parteien durch die Zeitstimmen vergeben. Wenn eine Partei mehr Erststimmen als Zeitstimmen hat, muss kein direkt gewählter Kandidat zurücktreten, sondern andere Parteien erhalten Ausgleichsmandate. So hat der Bundestag z.Z. 709 anstatt 598 Abgeordnete, im Extremfall können es bis zu 800 werden. Eine Änderung kann nur der Bundestag durch ein entsprechendes Wahlgesetz herbeiführen. Bezüglich der Kandidatenauswahl hört man immer wieder, dass „die da oben“ keine Ahnung haben, wie es mir geht und was ich tatsächlich für Bedürfnisse habe. Diese Argumente könnten zumindest teilweise durch engere Kontakte der Gewählten zu ihren Wählern entkräftet werden. Dem steht allerdings die Zeitökonomie entgegen. Für einen Abgeordneten ist die Parteiarbeit sehr viel wichtiger, denn nur, wenn er wieder als Kandidat auf einem guten Listenplatz aufgestellt wird, hat er eine Chance, wiedergewählt zu werden. Ein Ausweg aus dem Dilemma könnte ein Mehrheitswahlrecht wie z.B. in den USA, in Frankreich oder in Großbritannien sein. Dort ist zwar der Kontakt zwischen Gewählten und Wählern sehr viel intensiver und die Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten sind sehr viel deutlicher, aber der wesentliche Nachteil ist, dass durch unterschiedliche Ergebnisse in den Wahlkreisen ggf. die Mehrheit der Stimmen nicht mit der Mehrheit im Parlament übereinstimmen (the winner takes it all). So hatte z.B. die Konservative Partei 2017 in Großbritannien 48,9% der Sitze aber nur 42,4% der Stimmen oder noch extremer bei der Wahl 2005, da hatte Labour 55% der Sitze aber 35% der Stimmen. Parlamente, die aus dem Mehrheitswahlrecht hervorgehen, zeigen häufig klare Mehrheiten, sind aber weniger flexibel und reformfreudig und der Einfluss der Parteien ist geringer. Ein Beispiel bieten die Abstimmungen im britischen Unterhaus am 16. Und 16.01.2019. Der von der Regierung vorgeschlagene Brexit-Vertrag wird abgelehnt, anschließend wird die Regierung im Amt bestätigt. Als Ausweg könnte sich aus einem reinen Verhältniswahlrecht wie bei der Wahl zum Europäischen Parlament (da ist es im EU-Vertrag festgelegt) ergeben. Was würde das bedeuten? Trotz 5%-Klausel könnte sich die Zahl der Parteien noch vergrößern, die Volksparteien würden kleiner oder verschwinden und eine auf der Mehrheit im Bundestag basierende Regierungsbildung würde erheblich erschwert. Im Medienzeit alter würde es eine Programmpartei schwer haben, sich durchzusetzen. Eine Lösung könnte sein, dass sich für den Wahlkampf bereits „Koalitionen“ bilden. Das heißt, dass sich Programmparteien schon vor der Wahl auf ein Regierungsprogramm verständigen. Als Anreiz könnte man ein auf die Wahlergebnisse basierendes Bonussystem für solche Bündnisse einführen. Der Vorteil wäre, dass sich Parteien ihre Differenzierung im Programmbereich erhalten können und trotzdem zu einer Mehrheit beitragen können. Neben der möglichen Vermehrung der Parteien hätte das reine Verhältniswahlrecht auch den Nachteil, dass die Parteien zu viel Einfluss hätten und die Abgeordneten kaum Kontakt zu den Bürgern suchen würden. Wahrscheinlich ist das bestehende Mischsystem doch vorteilhaft, allerdings sollten die übermäßigen Überhangmandate eingeschränkt werden. Gibt es weitere Vorschläge? |
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22. Januar 2019, 15:36 |
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Und wo bleibt das Positive, Herr Kästner? |
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Erich Kästner hat 1930 ein Gedicht mit diesem Titel geschrieben. Er beschreibt darin, dass er immer wieder diese Frage gestellt bekommt, aber er ist der Meinung, dass die Realität nicht mehr hergibt. „Die Zeit ist schwarz, ich mach euch nichts weis.“ Nun will ich mich weder mit Kästner vergleichen noch die heutigen Zeiten mit 1930. Aber mir fiel beim Lesen älterer Beiträge auf, dass vieles von mir doch zum Teil übertrieben kritisch dargestellt wurde. Ich habe das gemacht, weil ich hoffte, dadurch würde ich Diskussionen anregen. Das ist jedoch nicht eingetreten. Deshalb werde ich mich künftig mehr auf das „Positive“ konzentrieren, will sagen, schon auch Probleme ansprechen, aber dann mehr Gewicht auf Lösungsansätze legen.
Um etwas zu verändern, muss man sich einbringen. Das will ich mit meinen Möglichkeiten tun. Vielleicht verirrt sich doch mal jemand in den blog und nimmt ein paar Anregungen mit. Zwei Themen bewegen mich im Augenblick besonders. Das sind zum einen die Zukunft der Europäischen Union und zum anderen das Wahlrecht als Basis für die repräsentative Demokratie. |
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